Sonderpädagogischer
Beratungsdienst
Besteht bei einem Kind der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, können sich die Eltern zwischen der Beschulung am SBBZ oder der Inklusion entscheiden.
Voraussetzung ist eine umfassende Beratung unter Federführung des Staatlichen Schulamts. Entscheiden sich die Eltern für die Inklusion, werden im Rahmen einer Bildungswegekonferenz die notwendigen Rahmenbedingungen und der Lernort erörtert.
Für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung stellen wir Lehrerstunden zur Verfügung, um die Grundschulen und ggf. auch die weiterführenden Schulen zu unterstützen.
SchülerInnen mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Beratung und Unterstützung quer durch alle Schularten werden von SonderpädagogInnen der Dreifürstensteinschule fachlich begleitet.
Im Unterschied zu den SchülerInnen mit dem Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot, können diese Kinder zielgleich unterrichtet werden und können die Bildungsziele der allgemeinen Schulen und auch der weiterführenden Schulen erreichen. Teilweise bekommen diese zusätzlich eine Schulbegleitung als Maßnahme der Eingliederungshilfe für den individuellen Assistenzbedarf.
Diese Form des gemeinsamen Lernens von SchülerInnen mit und ohne Körperbehinderung ist bei uns eine seit vielen Jahren gewachsene Selbstverständlichkeit. Gewachsen ist in diesem Arbeitsfeld eine hohe Fach- und Beratungskompetenz.
Diese Erfahrungen im "zielgleichen" gemeinsamen Unterricht sind ein wertvoller Grundstein für die Gestaltung des "zieldifferenten" Unterrichts in inklusiven Settings.
Gernot Schinkmann
Fachschulrat
07473 - 377 361
schinkmann@kbf.de